E-Auto laden in der Kiel Region
Der kontinuierliche Anstieg der E-Autos auf unseren Straßen führt dazu, dass der Bedarf an Ladesäulen ebenfalls zunimmt. Deshalb passen wir die Anzahl der Ladesäulen in der Region Kiel stetig an.
Um den Ladevorgang an einer öffentlichen Ladestation starten zu können, stellen wir Ihnen gern eine Ladekarte oder einen Ladechip bereit oder Sie nutzen bequem unsere Stromfahrer-App. Unsere Tarife für das Laden an den öffentlichen Ladesäulen in der Region Kiel ermöglichen Ihnen bequemes Auftanken Ihres E-Autos.
Unsere Preise & Tarife zum Laden
Für welches Bezahlsystem Sie sich auch immer entscheiden:
Mit unseren Tarifen für öffentliches Laden können Sie bequem und günstig auftanken.
Wir stellen Ihnen sowohl AC- als auch DC-Ladestationen bereit.
Hinweis: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Preise an den Ladensäulen von den unten Konditionen abweichen können. Über die App "Stromfahrer" bzw. den QR-Code an der Ladesäule erfahren unsere Direkt-Kunden die geltenden Konditionen.
Nutzer der Ladesäule, die den Ladevorgang über einen unserer Roamingpartner starten, erkundigen sich bitte bei diesem über die gültigen Preise und FairUse-Gebühren.
Tarif für AC-Ladestationen der Stadtwerke Kiel
Arbeitspreis Spontanladen (brutto) Direct Payment per QR-Code | 37 ct/kWh |
Arbeitspreis "Stromfahrer-Laden" (brutto) Bezahlung per Stromfahrer-App/Ladekarte | 37 ct/kWh |
„FairUse“-Gebühr1 (brutto) | 5 ct/Min. |
1 Die „FairUse“-Gebühr gilt in der Kernzeit von 8 Uhr bis 20 Uhr und wird ab Beginn der 181. Minute (4. Stunde) erhoben. Als Grundlage zählt die Zeit ab Beginn des Ladevorgangs, unabhängig davon, ob dieser innerhalb oder außerhalb der Kernzeit begonnen wurde.
Tarif für DC-Ladestationen der Stadtwerke Kiel
Arbeitspreis Spontanladen (brutto) Direct Payment per QR-Code | 56 ct/kWh |
Arbeitspreis "Stromfahrer-Laden" (brutto) Bezahlung per Stromfahrer-App/Ladekarte | 56 ct/kWh |
„FairUse“-Gebühr2 (brutto) | 10 ct/Min. |
2 Die „FairUse“-Gebühr gilt rund um die Uhr und wird ab Beginn der 60. Minute erhoben. Als Grundlage zählt die Zeit ab Beginn des Ladevorgangs.
AGB Nutzung "stromfahrer"-Netzwerk
AGB der Stadtwerke Kiel AG zur Nutzung von Ladepunkten des “stromfahrer“- Netzwerks
Fragen zu Ladestationen & Bezahlung
Weitere Fragen – und Antworten – finden Sie im Ratgeber E-Mobilität